Allgemeine Geschäftsbedingungen (Buchungsbedingungen)
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist die Doppelweiss GmbH, Meddenwarf 1, 22457 Hamburg, Deutschland (HRB 166450, Amtsgericht Hamburg; nachfolgend „Veranstalter“). Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen der Intensiv-Woche über die Website des Veranstalters. Die Veranstaltung findet am Campus des SKN St. Pölten in St. Pölten (Österreich) statt; der SKN St. Pölten ist sportlicher Partner und Veranstaltungsort, jedoch nicht Vertragspartner des Teilnehmers.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an der einwöchigen Trainings- und Ausbildungsveranstaltung „Sports Excellence Campus — Intensiv-Woche“ am Standort St. Pölten (Österreich), in Partnerschaft mit dem SKN St. Pölten. Termin der beworbenen Woche: 08.11.–11.11.2026 (Sonntag bis Mittwoch). Der Termin 28.09.–02.10.2026 ist ausgebucht und nicht mehr buchbar.
Im Preis enthalten sind:
- das gesamte Trainings-, Analyse- und Ausbildungsprogramm der Woche gemäß der auf der Website beschriebenen Inhalte
- die Nutzung von Plätzen, Kabinen und Seminarraum am Campus St. Pölten
- die Unterkunft für die Dauer der Woche; bei der Buchung gibt der Teilnehmer einen Zimmerwunsch an (siehe unten)
- Vollverpflegung: Frühstück, Mittag- und Abendessen an allen Veranstaltungstagen, einschließlich Getränken
- Physiotherapie und medizinische Betreuung vor Ort während des Trainingsbetriebs
- Trainingsmaterial und Trikot
- ein Video- und Fotopaket (Karrierepräsentation, Scouting-Clips)
- die Möglichkeit, sich im Verlauf der Woche für das abschließende Probespiel gegen die Profimannschaft des SKN St. Pölten zu qualifizieren
Nicht enthalten sind:
- die An- und Abreise zum und vom Veranstaltungsort
- Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Teilnehmers
Zimmerwunsch. Bei der Buchung des vollen Campus-Pakets gibt der Teilnehmer an, ob er ein Einzelzimmer (1 Bett), ein Doppelzimmer (2 Betten) oder ein Dreibettzimmer (3 Betten) bevorzugt. Alle Zimmertypen werden zum gleichen Preis angeboten; der Wunsch wirkt sich auf den Teilnahmepreis nicht aus. Wünsche werden in der Reihenfolge des Buchungseingangs erfüllt. Ist der gewünschte Zimmertyp nicht mehr verfügbar, bietet der Veranstalter einen anderen Zimmertyp an; nimmt der Teilnehmer diesen nicht an, kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Mehrbettzimmern bestimmt der Veranstalter die Zimmerbelegung.
Lage der Unterkunft. Dreibettzimmer befinden sich direkt auf dem Campus, neben den Plätzen. Einzel- und Doppelzimmer können in einem Hotel in der Nähe gestellt werden; in diesem Fall organisiert und bezahlt der Veranstalter an allen Veranstaltungstagen den Transfer zum Campus und zurück. Was davon zutrifft, richtet sich nach der Verfügbarkeit und wird vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
Probespiel. Das abschließende Probespiel gegen die Profimannschaft des SKN St. Pölten ist Teil des Wochenprogramms. Die Teilnahme daran wird im Verlauf der Woche erspielt: Der Trainerstab trifft die Auswahl nach sportlichen Kriterien. Ein Platz im Probespiel ist deshalb nicht geschuldet und keine Voraussetzung dafür, dass die übrigen Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind.
Ernährung und Allergien. Bei der Buchung kann der Teilnehmer eine Ernährungsweise sowie Allergien und Unverträglichkeiten angeben. Beide Angaben sind freiwillig und werden ausschließlich zur Verpflegung verwendet. Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten sind Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO; mit der Eingabe willigt der Teilnehmer in ihre Weitergabe an den Verpflegungsdienstleister zu diesem Zweck ein. Ohne eine solche Angabe kann der Veranstalter individuelle Bedürfnisse nicht berücksichtigen.
Buchbare Pakete. Die vorstehende Beschreibung gilt für das volle Campus-Paket (6.000 € brutto). Alternativ ist das Modul Stürmer-Training (360 € brutto) buchbar: praktisches Außentraining von Montag bis Mittwoch mit den Inhalten Abschlussverhalten, Laufwege und Torabschluss unter Druck, angeleitet vom Trainerstab, einschließlich der Nutzung von Platz und Kabine für diese Einheiten. Die sportliche Leistung dieses Moduls besteht ausschließlich aus praktischem Training auf dem Platz. Enthalten sind zusätzlich Mittagessen und Getränke an den drei Trainingstagen. Es umfasst keine Unterkunft, kein Frühstück und kein Abendessen; ebenfalls nicht enthalten sind alle übrigen Einheiten der Woche, die Seminare, das Analyse- und Videopaket, die Teilnahme am Probespiel sowie An- und Abreise und Versicherungen. Welches Paket gebucht wurde, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ und Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter (spätestens mit der Zahlungsbestätigung) zustande. Die Zahl der Plätze ist begrenzt; maßgeblich ist die Reihenfolge der bezahlten Buchungen.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
Der Teilnahmepreis beträgt 6.000 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Person für die ganze Woche für das volle Campus-Paket und 360 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für das Modul Stürmer-Training (jeweils Endpreis). Der Betrag ist ein Endpreis im Sinne der Preisangabenverordnung; weitere Kosten für die in § 2 genannten enthaltenen Leistungen fallen nicht an. Steuerlicher Leistungsort ist der Veranstaltungsort Campus St. Pölten (Österreich). Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. innerhalb der EU können auf Anfrage im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abgerechnet werden.
§ 5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt bei der Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Preis ist sofort mit der Buchung fällig (Vorkasse). Der Veranstalter erhält keine Kenntnis von Zahlungsdaten (Kartennummer o. Ä.); diese werden ausschließlich von Stripe verarbeitet. Angaben zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 6 Termine, Durchführung und Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter führt die Intensiv-Woche zum bekanntgegebenen Termin durch (in der Regel zweimal jährlich; nächster buchbarer Termin 08.11.–11.11.2026). Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht; die Durchführung hängt nicht von einer Mindestzahl an Buchungen ab. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grund ab (z. B. höhere Gewalt, Ausfall des Veranstaltungsortes), wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Absage erfolgt so früh wie möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn, sofern der Grund zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Der Veranstalter behält sich vor, Ablauf, Referenten oder einzelne Programmpunkte aus sachlichem Grund zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.
§ 7 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist in Textform (z. B. E-Mail an team@skn-campus.com) möglich. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Es gilt folgende Stornostaffel:
- bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei, volle Erstattung
- 29–14 Tage vor Beginn: 50 % des Preises
- ab 13 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Preises
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache möglich. Das Verhältnis zu einem etwaigen Widerrufsrecht regelt die Widerrufs- & Stornoregelung.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen und Minderjährige
Die Teilnahme setzt ausreichende gesundheitliche und sportliche Eignung voraus; der Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein. Ist der Teilnehmer minderjährig, erfolgt die Buchung durch einen Erziehungsberechtigten, der den Vertrag im eigenen Namen für den Minderjährigen abschließt und dessen Teilnahme gestattet. Der Veranstalter kann den Nachweis der Zustimmung verlangen. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre (maßgeblich ist das Alter am ersten Veranstaltungstag). Bei minderjährigen Teilnehmern verlangt der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie die Angabe einer während der Veranstaltung erreichbaren Notfallnummer. Für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung entstehen Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Trainings- und Analysezwecken; sie sind Teil der geschuldeten Leistung (Karrierepräsentation, Scouting-Clips). Für eine darüber hinausgehende Nutzung zu Werbe- und Öffentlichkeitszwecken holt der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Einwilligung ein — bei minderjährigen Teilnehmern von einem Erziehungsberechtigten. Ohne diese Einwilligung findet keine Veröffentlichung statt.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Teilnehmers bleiben unberührt. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 12 Sponsoring
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Sponsoringpakete, die über die Sponsorenseite gebucht werden; für die Teilnahme am Campus gelten die vorstehenden Abschnitte. Sponsoringpakete können nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gebucht werden. Mit der Buchung bestätigt der Sponsor, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucherrechte, insbesondere ein Widerrufsrecht, bestehen daher nicht.
Die Preise sind Nettopreise. 10.000 € für das Hauptsponsoring und 3.000 € für eine Patenschaft sind Nettobeträge; die gesetzliche Umsatzsteuer kommt hinzu und wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Leistungsort ist der Sitz des Sponsors (§ 3a Abs. 2 UStG). Sponsoren mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geben bitte eine gültige USt-IdNr. an; in diesem Fall wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. Über jedes Sponsoring wird eine Rechnung ausgestellt.
Das Hauptsponsoring ist auf fünf Partner begrenzt für die Campus-Woche 2026. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseingangs. Ist der letzte Platz vergeben, während eine Zahlung läuft, erstattet der Veranstalter den Betrag unverzüglich und vollständig; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Was das Sponsoring nicht umfasst. Das Sponsoring begründet keine Namensrechte am Campus, an der Veranstaltung oder an Teilen davon und keinerlei Einfluss auf die sportliche Auswahl der Teilnehmer oder auf die Aufstellung für das Probespiel. In einem Paket enthaltene Leistungen Dritter — insbesondere Eintrittskarten, Plätze in der VIP-Loge und Fanartikel des SKN St. Pölten — beschafft der Veranstalter auf eigene Kosten; ein Anspruch des Sponsors gegen den Verein entsteht dadurch nicht.
Name und Logo. Der Sponsor räumt dem Veranstalter das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und den Link zu seiner Website zur Bewerbung des Campus zu verwenden, für die Dauer des Sponsorings und in der nachfolgenden Dokumentation der Veranstaltung. Der Sponsor sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Über Platzierung, Größe und Gestaltung der Darstellung entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Sponsors.
Patenschaft. Eine Patenschaft finanziert einen Campus-Platz. Die Auswahl des Spielers trifft allein der Veranstalter nach sportlichen und sozialen Kriterien. Der Pate erhält weder Namen noch Kontaktdaten noch persönliche Informationen des Spielers, und ein direkter Kontakt wird nicht vermittelt. Die Teilnehmer sind überwiegend minderjährig; die Berichterstattung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter und nur in einer Form, die eine Identifizierung ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten nicht zulässt.
Findet die Veranstaltung nicht statt aus einem Grund nach § 6, erstattet der Veranstalter das Sponsoringentgelt anteilig für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen — insbesondere die Veröffentlichung des Logos — bleiben vergütungspflichtig.
§ 13 Technologiepartnerschaft
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für die Technologiepartnerschaft. Sie kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB eingegangen werden; mit dem Vertragsschluss bestätigt der Partner, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucherrechte, insbesondere ein Widerrufsrecht, bestehen daher nicht.
Zustandekommen. Die Partnerschaft kann auf zwei Wegen zustande kommen. Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Technologiepartner werden“ und Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Partner ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Veranstalter zustande, spätestens mit der Zahlungsbestätigung. Alternativ ist das Anfrageformular („Demo-Termin anfragen“) eine unverbindliche Anfrage ohne Vertragsschluss; ein Vertrag entsteht dann erst durch eine gesonderte Vereinbarung in Textform.
Vor dem Einsatz abzustimmen. Unabhängig vom Weg des Vertragsschlusses legen die Parteien vor Beginn der Woche in Textform fest, welches System eingesetzt wird, in welchem Umfang und in welchen Einheiten, und — falls dabei personenbezogene Daten anfallen — auf welcher Grundlage nach dem übernächsten Absatz. Kommt eine solche Abstimmung nicht zustande oder ist das System nach dem folgenden Absatz nicht geeignet, kann jede Partei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform zurücktreten; bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Preis. Das Entgelt beträgt 3.000 € netto; die gesetzliche Umsatzsteuer kommt hinzu und wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Leistungsort ist der Sitz des Partners (§ 3a Abs. 2 UStG). Partner mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geben bitte eine gültige USt-IdNr. an; in diesem Fall wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet.
Leistungen des Veranstalters. Der Veranstalter ermöglicht den Einsatz des Systems während der Campus-Woche, überlässt dem Partner das dabei entstandene Film- und Datenmaterial im Rahmen der nachstehenden Absätze zur eigenen Verwendung, nennt ihn als „Technologiepartner SKN Campus 2026″ mit Name, Logo und Link auf der Website und ermöglicht die Vorstellung des Systems vor Ort. Ein bestimmter Umfang der Nutzung, eine Mindestzahl von Spielern oder eine bestimmte Menge an Aufnahmen oder Daten wird nicht geschuldet — der sportliche Ablauf hat Vorrang, und der Veranstalter kann den Einsatz jederzeit unterbrechen oder beenden, wenn Training, Gesundheit oder Sicherheit es erfordern.
Das System. Der Partner stellt es auf eigene Kosten und eigenes Risiko bereit, einschließlich Transport, Aufbau, Betreuung und Abbau, und trägt die Gefahr von Verlust und Beschädigung; der Veranstalter haftet insoweit nur nach § 9. Der Partner sichert zu, dass das System für den Einsatz mit Sportlern geeignet, verkehrssicher und rechtskonform ist und dass er über alle erforderlichen Rechte und Zulassungen verfügt. Er stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem System oder seinem Betrieb entstehen. Ein System, das nach Einschätzung des Veranstalters oder der Trainer ein Verletzungsrisiko birgt, wird nicht eingesetzt.
Personenbezogene Daten — die wichtigste Grenze. Erhebt das System personenbezogene Daten von Teilnehmern, ist dies nur zulässig, soweit es vorher schriftlich vereinbart und von den betroffenen Teilnehmern beziehungsweise deren Sorgeberechtigten eingewilligt wurde; die Teilnehmer sind teilweise minderjährig. Der Partner verarbeitet solche Daten ausschließlich weisungsgebunden für den Veranstalter auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO. Eine Verwendung für eigene Zwecke des Partners setzt eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person voraus. Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO werden nicht überlassen. Namen, Kontaktdaten und persönliche Informationen der Spieler gibt der Veranstalter nicht weiter.
Film- und Datenmaterial. Soweit überlassen, darf der Partner es für eigene Werbung und Produktentwicklung verwenden. Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, darf er nur veröffentlichen, wenn der Veranstalter die dafür nötigen Einwilligungen nach § 10 nachgewiesen hat. Der Partner darf aus dem Material keine Aussagen über einzelne Spieler und keine Wirkungsversprechen ableiten, die eine sportliche oder gesundheitliche Beurteilung darstellen.
Was die Partnerschaft nicht umfasst. Sie begründet keine Namensrechte am Campus, an der Veranstaltung oder an Teilen davon, keine Exklusivität — der Veranstalter kann weitere Technologiepartner aufnehmen — und keinerlei Einfluss auf die sportliche Auswahl der Teilnehmer oder auf die Aufstellung für das Probespiel. Eine Empfehlung, Prüfung oder Zertifizierung des Systems durch den Veranstalter, den SKN St. Pölten oder anwesende Dritte ist damit nicht verbunden und darf nicht so dargestellt werden.
Name und Logo. Der Partner räumt dem Veranstalter das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und den Link zu seiner Website zur Bewerbung des Campus zu verwenden, für die Dauer der Partnerschaft und in der nachfolgenden Dokumentation der Veranstaltung. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Umgekehrt darf der Partner die Bezeichnung „Technologiepartner SKN Campus 2026″ führen; Marken und Zeichen des SKN St. Pölten darf er nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung verwenden.
Findet die Veranstaltung nicht statt aus einem Grund nach § 6, erstattet der Veranstalter das Entgelt anteilig für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen — insbesondere die Veröffentlichung des Logos — bleiben vergütungspflichtig.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 13.08.2026.