Allgemeine Geschäftsbedingungen (Buchungsbedingungen)
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist die Doppelweiss GmbH, Meddenwarf 1, 22457 Hamburg, Deutschland (HRB 166450, Amtsgericht Hamburg; nachfolgend „Veranstalter“). Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen der Intensiv-Woche über die Website des Veranstalters. Die Veranstaltung findet am Campus des SKN St. Pölten in St. Pölten (Österreich) statt; der SKN St. Pölten ist sportlicher Partner und Veranstaltungsort, jedoch nicht Vertragspartner des Teilnehmers.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an der einwöchigen Trainings- und Ausbildungsveranstaltung „Sports Excellence Campus — Intensiv-Woche“ am Standort St. Pölten (Österreich), in Partnerschaft mit dem SKN St. Pölten. Termin der beworbenen Woche: 28.09.–02.10.2026.
Im Preis enthalten sind:
- das gesamte Trainings-, Analyse- und Ausbildungsprogramm der Woche gemäß der auf der Website beschriebenen Inhalte
- die Nutzung von Plätzen, Kabinen und Seminarraum am Campus St. Pölten
- Physiotherapie und medizinische Betreuung vor Ort während des Trainingsbetriebs
- Trainingsmaterial und Trikot
- ein Video- und Fotopaket (Karrierepräsentation, Scouting-Clips)
- Getränke und Snacks am Platz während des Trainingsbetriebs
- Frühstück und Mittagessen an allen Trainingstagen
- die Teilnahme am abschließenden Probespiel gegen die Profimannschaft des SKN St. Pölten
Nicht enthalten sind:
- Unterkunft
- Abendessen und Verpflegung außerhalb des Programms
- An- und Abreise zum und vom Veranstaltungsort
- Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Teilnehmers
Unterkunft und Anreise organisiert der Teilnehmer selbst und trägt die Kosten dafür. Der Veranstalter nennt auf Wunsch Unterkünfte in der Nähe des Campus, tritt dabei aber weder als Vermittler noch als Reiseveranstalter auf.
Buchbare Pakete. Die vorstehende Beschreibung gilt für das volle Campus-Paket (6.000 € brutto). Alternativ ist das Modul Stürmer-Training (360 € brutto) buchbar: eine Einheit von 75 Minuten an einem Trainingstag mit den Inhalten Abschlussverhalten, Laufwege und Torabschluss unter Druck, angeleitet vom Trainerstab, einschließlich der Nutzung von Platz und Kabine für dieses Modul. Nicht enthalten sind bei diesem Modul alle übrigen Einheiten der Woche, die Seminare, das Analyse- und Videopaket, die Teilnahme am Probespiel sowie Verpflegung, Unterkunft, An- und Abreise und Versicherungen. Welches Paket gebucht wurde, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ und Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter (spätestens mit der Zahlungsbestätigung) zustande. Die Zahl der Plätze ist begrenzt; maßgeblich ist die Reihenfolge der bezahlten Buchungen.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
Der Teilnahmepreis beträgt 6.000 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Person und Woche für das volle Campus-Paket und 360 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für das Modul Stürmer-Training (jeweils Endpreis). Der Betrag ist ein Endpreis im Sinne der Preisangabenverordnung; weitere Kosten für die in § 2 genannten enthaltenen Leistungen fallen nicht an. Steuerlicher Leistungsort ist der Veranstaltungsort Campus St. Pölten (Österreich). Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. innerhalb der EU können auf Anfrage im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abgerechnet werden.
§ 5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt bei der Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Preis ist sofort mit der Buchung fällig (Vorkasse). Der Veranstalter erhält keine Kenntnis von Zahlungsdaten (Kartennummer o. Ä.); diese werden ausschließlich von Stripe verarbeitet. Angaben zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 6 Termine, Durchführung und Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter führt die Intensiv-Woche zum bekanntgegebenen Termin durch (in der Regel zweimal jährlich; nächster Termin 28.09.–02.10.2026). Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht; die Durchführung hängt nicht von einer Mindestzahl an Buchungen ab. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grund ab (z. B. höhere Gewalt, Ausfall des Veranstaltungsortes), wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Absage erfolgt so früh wie möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn, sofern der Grund zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Der Veranstalter behält sich vor, Ablauf, Referenten oder einzelne Programmpunkte aus sachlichem Grund zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.
§ 7 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist in Textform (z. B. E-Mail an campus@doppelweiss.com) möglich. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Es gilt folgende Stornostaffel:
- bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei, volle Erstattung
- 29–14 Tage vor Beginn: 50 % des Preises
- ab 13 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Preises
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache möglich. Das Verhältnis zu einem etwaigen Widerrufsrecht regelt die Widerrufs- & Stornoregelung.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen und Minderjährige
Die Teilnahme setzt ausreichende gesundheitliche und sportliche Eignung voraus; der Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein. Ist der Teilnehmer minderjährig, erfolgt die Buchung durch einen Erziehungsberechtigten, der den Vertrag im eigenen Namen für den Minderjährigen abschließt und dessen Teilnahme gestattet. Der Veranstalter kann den Nachweis der Zustimmung verlangen. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre (maßgeblich ist das Alter am ersten Veranstaltungstag). Bei minderjährigen Teilnehmern verlangt der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie die Angabe einer während der Veranstaltung erreichbaren Notfallnummer. Für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung entstehen Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Trainings- und Analysezwecken; sie sind Teil der geschuldeten Leistung (Karrierepräsentation, Scouting-Clips). Für eine darüber hinausgehende Nutzung zu Werbe- und Öffentlichkeitszwecken holt der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Einwilligung ein — bei minderjährigen Teilnehmern von einem Erziehungsberechtigten. Ohne diese Einwilligung findet keine Veröffentlichung statt.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Teilnehmers bleiben unberührt. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 06.08.2026.